AGB
AGB's
ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN (AGB) VONSEETAL-PRINT JASMIN FISCHBACHER
VERTRAGSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Seetal-Print Jasmin Fischbacher, nachfolgend Seetal-Print genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von Seetal-Print in Anspruch nimmt. Sie sind integraler Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
TREUEPFLICHT UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS
Seetal-Print verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. Seetal-Print verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.
LEISTUNGEN
Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der Arbeit im Ermessen von Seetal-Print. Bei der Ausführung der Arbeiten kann Seetal-Print Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.
MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Auftraggeber unterstützt Seetal-Print bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von Seetal-Print in Rechnung gestellt.
GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche, immaterielle und materielle, von Seetal-Print geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von Seetal-Print. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens Seetal-Prints. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von Seetal-Print geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei Seetal-Print. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.
NUTZUNG RECHTE
Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Seetal-Print einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen.
Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Slogans, Erscheinungsbilder usw.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von Seetal-Print hat eine Konventionalstrafe zur Folge.
FARBBEZEICHNUNGEN UND GRÖSSENANGABEN
Die in unseren Publikationen angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Gleiches gilt für die auf den Textillabeln angebrachten Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder allgemeingültige Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich und begründen keine Beanstandungen.
GEWÄHRLEISTUNG
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte innehält bzw. abgelöst hat. Er übernimmt hierfür die volle Haftung und stellt Seetal-Print von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art.
DATEN UND UNTERLAGEN
Seetal-Print bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist Seetal-Print ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz von Seetal-Print und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben.
OFFERTEN
Die Offerten von Seetal-Print sind freibleibend und unverbindlich, bei einem Mehraufwand wird dieser in Rechnung gestellt. Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte und ist in den meisten Fällen kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Autokorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von Seetal-Print erlischt nach 60 Tagen.
AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Nachträgliche Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung des Auftrages durch den Auftraggeber sind für Seetal-Print nur bindend, wenn diese von Seetal-Print bestätigt wurden (Auftragserweiterung).
GUT ZUM DRUCK
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem Gut zum Druck unterzeichnet zu retournieren. Das Gut zum Druck muss schriftlich erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt Seetal-Print keine Haftung..
KORREKTUREN
Autokorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autokorrekturen behandelt. Autokorrekturen werden separat ausgewiesen.
REFERENZEN
Seetal-Print darf Fotos der geleisteten Arbeiten veröffentlichen und den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form.
RÜCKGABE
Der Umtausch von personalisierter, veredelter Ware ist nicht möglich.
VERRECHNUNG UND MEHRWERTSTEUER
Alle Offerten sind in Schweizer Franken gerechnet. Die Rechnungen sind zahlbar innert der aufgeführten Frist. Rechnungen, die nicht innert 10 Tagen beanstandet werden, gelten als genehmigt
AUFTRAGSREDUZIERUNG ODER -ANNULLIERUNG
HAFTUNG
MÄNGELRÜGE
Die von Seetal-Print erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.
RECHT UND GERICHTSTAND
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Seetal-Print GmbH unterstehen schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Mosen LU, Schweiz.